Beitrag vom 21. April 2022

HEAG FairCup erhält ZfK-AWARD

Zeitung für kommunale Wirtschaft prämiert unser Mehrwegpfandsystem – Oberbürgermeister Jochen Partsch sieht Zukunftsvision einer einwegfreien Stadt bestätigt.

Dass unser umweltfreundliches Mehrwegpfandsystem ausgezeichnet ist, stimmt wortwörtlich: Am 21. April 2022 haben wir den NachhaltigkeitsAWARD 2022 in Gold der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie Entsorgung erhalten. Besonders überzeugt war die Jury von unsere Verbindung von Kreativität und Ideenreichtum aus Hochschulen mit unternehmerischer Kompetenz sowie durch den gelungenen Austausch zwischen Kommunen. Am 21. April nahm Daniel den Preis entgegen, der im Rahmen des diesjährigen Ludwig-Erhard-Gipfels überreicht wurde.

Zukunftsvision: Die einwegfreie Stadt

Oberbürgermeister Jochen Partsch gratuliert der HEAG FairCup zu unserem zweiten Nachhaltigkeitspreis: „Das Darmstädter Mehrwegpfandsystem ermöglicht es, vermeidbare Abfälle durch qualitativ hochwertige Alternativen zu ersetzen und wertvolle Ressourcen zu erhalten. Der ZfK-NachhaltigkeitsAWARD erkennt diese Leistung an und bestätigt uns in unserer Zukunftsvision einer einwegfreien Stadt.“

Damit diese verwirklicht werden kann, braucht es ein starkes Netzwerk engagierter Mitstreiter, die sich dem Mehrweg anschließen – auch jenseits der Wissenschaftsstadt Darmstadt. „Die ZfK ist bei unseren Kernzielgruppen als Fachzeitung etabliert. Deswegen hat deren Preis eine besondere Wertigkeit für uns. Wir sehen in ihm auch einen wichtigen Multiplikator, um Entscheider zu erreichen“, sagen die HEAG-Vorstände Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend und Dr. Markus Hoschek.

Der ZfK-NachhaltigkeitsAWARD verdeutlicht, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung zum Ressourcenschutz ernstnehmen. Damit andere unserem Beispiel folgen können, unterstützen wir Kommunen und Unternehmen aktiv dabei, nachhaltige Verpackungslösungen einzuführen. Das gelte auch – aber nicht nur – mit Blick auf die ab 2023 gültige Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe. Ab nächsten Januar müssen diese Speisen und Getränke, die mitgenommen oder geliefert werden, sowohl in Einweg- als auch Mehrwegbehältnissen anbieten.