Beitrag vom 29. Juli 2022

Die Mehrwegpflicht kommt

Große Herausforderungen – neue Gesetze: Ab Januar 2023 tritt die Mehrwegpflicht für Gastronom*innen in Kraft. Hier findet ihr alles was ihr wissen müsst.

Schon seit Anfang diesen Jahres gelten neue Mehrweggesetze. Alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sind jetzt pfandpflichtig. Dazu gehören auch alle Getränkedosen. Ein aus unserer Sicht wichtiger und richtiger Schritt der Bundesregierung, auf dem Weg zu einem nachhaltigen Deutschland.

Mehrwegpflicht ab 2023

Am 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegpflicht für Gastronom*innen in Kraft. Das bedeutet, dass Caterer, Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet werden, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Wenn ihr schon FairCup Partner seid, dann könnt ihr hier aufhören zu lesen. Ihr erfüllt schon alle gesetzlichen Vorschriften, die ab 2023 gelten werden.

Wer ist betroffen?

Das neue Gesetz grundsätzlich für alle, die Getränke oder Essen zum Mitnehmen anbieten. Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit maximal 5 Beschäftigten und maximal 80qm Verkaufsfläche. Diese Betriebe sollen ihrer Kundschaft die Möglichkeit bieten, das Essen in selbst mitgebrachten Behältern mitzunehmen. Auf diese Möglichkeit muss deutliche hingewiesen werden.

Für dich als Gastronom*In entsteht Handlungsbedarf. Wir lassen dich mit dieser Umstellung nicht allein. Lade dir unser Infomaterial herunter und vereinbare ganz unverbindlich einen Beratungstermin.