Beitrag vom 22. Oktober 2022

Ab dem 1.1.2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht

Mit dem Mehrwegpfandsystem von HEAG FairCup sind Sie gut vorbereitet für die im Januar in Kraft tretende neue Verordnung des Bundesumweltministeriums. Demnach müssen gastronomische Betriebe, die Einweglösungen nutzen, auch Mehrweglösungen alternativ anbieten.

Um auf ihr Mehrwegangebot gemäß Verpackungsgesetz hinzuweisen, nutzen Sie gerne unsere Thekenaufsteller oder Aufkleber. Auf Anfrage stellen wir ihnen die entsprechenden Informationsmittel auch gerne zur Verfügung.

Bitte prüfen Sie, welche Produkte (z. Bsp. die FairBox oder FairPac) Ihr Betrieb noch zusätzlich benötigt. Sorgen Sie rechtzeitig für einen ausreichenden Lagerbestand!

Falls Sie Ihren Betrieb in 2023 vollständig auf Mehrwegprodukte umstellen und auf Einweg verzichten wollen, hierfür bietet Ihnen die HEAG FairCup für die Startphase besonders interessante Konditionen, – fragen Sie gerne hierzu bei uns an.